Das ist verboten
Felgen, die eine Rissbildung aufweisen, dürfen nicht aufbereitet werden und sind sofort zu erneuern. Des Weiteren sind Wärmeeinbringung und Auftragsschweißvorgänge jeglicher Art sowie Materialrückverformungen unzulässig. Und natürlich die Entfernung von Schäden mit mehr als einem Millimeter Tiefe im Grundmetall bzw. weiter als 50 mm vom Außenhorn.