Das ist verboten

Felgen, die eine Rissbildung aufweisen, dürfen nicht aufbereitet werden und sind sofort zu erneuern. Des Weiteren sind Wärmeeinbringung und Auftragsschweißvorgänge jeglicher Art sowie Materialrückverformungen unzulässig. Und natürlich die Entfernung von Schäden mit mehr als einem Millimeter Tiefe im Grundmetall bzw. weiter als 50 mm vom Außenhorn.
Und nicht zuletzt stellen spanabhebende Verfahren (z. B. durch CNC-Maschinen) bei der Aufbereitung von glanzgedrehten Felgen ein Risiko dar. Deshalb haben namhafte Automobilhersteller nach uns vorliegenden Informationen diese in ihren internen Serviceinformationen aus Sicherheitsgründen für unzulässig erklärt.