Das ist erlaubt
Der WheelDoctor ist bis heute die erste und einzige TÜV-zertifizierte Maschine zur fachgerechten Alufelgen-Aufbereitung.
Da Felgen absolute Sicherheitsbauteile sind, müssen bei der Alufelgen-Aufbereitung bestimmte Richtlinien eingehalten werden. So ist beispielsweise nur die Entfernung von Beschädigungen bis zu einem Millimeter Tiefe im Grundmetall erlaubt, die sich nicht weiter als 50 mm vom Außenhorn befinden. Kratzer in der Lackoberfläche dürfen im gesamten Felgensichtbereich ausgebessert werden.
Mit dem WheelDoctor ist dies im Rotationsschleifverfahren einfach und sicher möglich. Denn das WheelDoctor-Verfahren entspricht allen Bedingungen der „Beschreibung zur optischen Radaufbereitung vom 5.11.2010“ vom Sonderausschuss „Räder und Reifen“ des Fachausschusses Kraftfahrzeugtechnik (FKT).
Des Weiteren hat der TÜV-Süd in einem dreijährigen intensiven Prüfverfahren die Sicherheit unserer Alufelgen-Aufbereitung auf Herz und Nieren getestet. In seinem Technischen Bericht über den Einfluss von Beschädigung und Aufbereitung auf die Betriebsfestigkeit von Leichtmetallrädern Berichts-Nr. 76232807-1 vom 7.8.2008 wird bestätigt, „dass bei Einhaltung unseres Grenzwertkatalogs für Beschädigungen, die Betriebsfestigkeit der mit unserem Verfahren aufbereiteten Felgen nicht beeinträchtigt wird“.